BVerwG 4 BN 13.07 - Beschluss
am 23.05.2007 von BundesverwaltungsgerichtDie auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Ein Grund, die Revision zuzulassen, …
BVerwG 4 BN 12.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Ein Grund, die Revision zuzulassen, ergibt sich aus dem Vorbringen der Beschwerde nicht.
BVerwG 4 BN 52.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
BVerwG 4 B 35.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 B 9.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 BN 39.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 B 76.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 8 B 81.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein damit begründete Beschwerde, dass die Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung sei (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), hat keinen Erfolg.1 Die Klägerin hält die Frage für klärungsbedürftig, ob für die Einhaltung der Anmeldefrist (§ 30
BVerwG 9 B 55.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie genügt nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
BVerwG 7 B 54.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
BVerwG 3 B 118.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
BVerwG 2 B 12.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, was unter dem in § 48 Abs. 3 Satz 1 Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verwendeten Rechtsbeg
BVerwG 8 B 67.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat Erfolg.
