BVerwG 4 BN 12.07 - Beschluss
am 23.05.2007 von http://www.bverwg.deDie auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Ein Grund, die Revision zuzulassen, …
BVerwG 4 BN 13.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Ein Grund, die Revision zuzulassen, ergibt sich aus dem Vorbringen der Beschwerde nicht.
BVerwG 4 BN 52.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
BVerwG 4 B 35.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 B 9.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 BN 39.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 B 76.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 1 B 82.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO). 2Die Beschwerde des Klägers ist unz
BVerwG 5 B 46.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Klägerin ist unbegründet. Mit dem Streitverfahren verbindet sich derzeit keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Entsprechendes gilt für die Divergenzrüge der Klägerin (§ 132 Abs. 2 Nr. 2
BVerwG 1 B 150.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen vor (§ 166 VwGO, §§ 114 ff. ZPO).1 Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung wird die Sache gemäß § 133 Abs. 6 VwGO unter Aufh
BVerwG 10 B 29.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg.1 Der Kläger beanstandet mit der Anhörungsrüge, dass das Finanzamt Warendorf im bisherigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht beigeladen worden ist, und greift daneben die Begründung in dem Beschluss
BVerwG 8 B 81.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein damit begründete Beschwerde, dass die Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung sei (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), hat keinen Erfolg.1 Die Klägerin hält die Frage für klärungsbedürftig, ob für die Einhaltung der Anmeldefrist (§ 30
BVerwG 9 B 55.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie genügt nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
