BVerwG 4 BN 10.07 - Beschluss
am 08.05.2007 von http://www.bverwg.deDie auf Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. …
BVerwG 4 B 8.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 4 BN 44.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. 21. Die Beschwerde möchte in einem Revisionsverfahren rechtsgrundsätzli
BVerwG 4 BN 43.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. 21. Die Beschwerde möchte in einem Revisionsverfahren rechtsgrundsätzli
BVerwG 4 BN 42.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. 21. Die Beschwerde möchte in einem Revisionsverfahren rechtsgrundsätzli
BVerwG 4 BN 41.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. 21. Die Beschwerde möchte in einem Revisionsverfahren rechtsgrundsätzli
BVerwG 4 BN 40.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. 21. Die Beschwerde möchte in einem Revisionsverfahren rechtsgrundsätzl
BVerwG 4 B 39.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen. Das Revisionsverfahren bietet Gelegenheit, die Rechtsprechung zu den rechtlichen Anforderungen an die Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen (Ã
BVerwG 10 B 4.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist zulässig und begründet.1 Die Beschwerde macht sinngemäß als Verfahrensfehler nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend, dass das Berufungsgericht die Berufung zu Unrecht mangels ausreichender Begründung als unzulässig verworfen
BVerwG 2 B 122.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens oder der Klageschrift; Mangelbeseitigung gemäß § 55 BDG; Vorstand der Deutschen Telekom AG als oberste Dienstbehörde.
BVerwG 10 B 31.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, die mehrere Revisionszulassungsgründe geltend macht, kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 4 B 34.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, wie die Geschossfläche nach § 20 Abs. 2 BauNVO 1968/§ 20 Abs. 3 BauNVO 1990 zu ermitteln ist.1 Entgege
BVerwG 6 B 37.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen Divergenz (2.) oder wegen Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils (3.) zuzulassen.1 1. Die Voraussetzungen für die Zulassung
