BVerwG 4 B 9.08 - Beschluss
am 18.04.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerden haben keinen …
BVerwG 2 B 22.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 2 BN 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 2 BN 2.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 9 B 65.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 6 PB 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch den Verwaltungsgerichtshof gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG haben keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge greift nicht durch, weil die Voraussetzun
BVerwG 9 B 38.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützten Beschwerden haben keinen Erfolg.1 1. Die Beschwerde des Klägers zu 6 ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie dem Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht g
BVerwG 4 KSt 1002.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Senat hat mit Entscheidung vom 16. November 2006 über die Erinnerung der Antragsteller gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2006 entschieden.
BVerwG 2 B 52.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Keiner der Zulassungsgründe ist verwirklicht.
BVerwG 5 B 83.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. Die Revision kann nicht wegen Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zugelassen werden.
BVerwG 2 B 70.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der Divergenz und der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 1 B 203.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, mit der die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sowie die Abweichung des Berufungsurteils von der Rechtsprechung ...
BVerwG 1 B 226.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht in einer den Erfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.
