BVerwG 4 B 7.07 - Beschluss
am 23.05.2007 von BundesverwaltungsgerichtDie auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das …
BVerwG 4 B 11.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 4 BN 17.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 4 BN 10.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 4 B 8.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.
BVerwG 4 BN 40.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. 21. Die Beschwerde möchte in einem Revisionsverfahren rechtsgrundsätzl
BVerwG 4 B 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die auf die Revisionszulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. 21.1 Die Klägerin möchte in einem Revisionsverfahren
BVerwG 2 B 22.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 2 BN 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 2 BN 2.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 9 B 65.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 3 B 101.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen nicht vor.1 Mit Wirkung gegenüber dem Kläger
BVerwG 8 B 21.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war zu gewähren. Die Klägerin hat gemäß § 60 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 VwGO glaubhaft gemacht, ohne Verschulden verhindert gewesen zu sein, die einmonatige Frist nach § 133 Abs. 2 VwGO zur
