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BVerwG 4 B 70.06 - Beschluss

am 12.06.2007 von http://www.bverwg.de

Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann zur Klärung der Frage beitragen, unter welchen Voraussetzungen ein …

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