BVerwG 4 B 57.07 - Beschluss
am 16.04.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann im Anschluss an das …
BVerwG 4 B 42.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.
BVerwG 4 B 43.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.
BVerwG 5 B 79.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.
BVerwG 7 BN 3.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
BVerwG 2 B 22.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage mit zwei Begründungen abgewiesen:...
BVerwG 8 B 49.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Weder kommt der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), noch liegt ein Verfahrensfehler vor, auf dem das Urteil beruhen kann (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
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