BVerwG 4 B 42.07 - Beschluss
am 25.06.2008 von http://www.bverwg.deDie auf alle drei Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO …
BVerwG 4 BN 6.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 BN 43.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 3 B 82.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle drei Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde der Klägerin bleibt ohne Erfolg. Die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe sind nicht in der gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise dargelegt ...
BVerwG 3 B 81.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle drei Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde der Klägerin bleibt ohne Erfolg. Die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe sind nicht in der gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise dargelegt ...
BVerwG 4 BN 37.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 B 30.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 5 B 92.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Der als außerordentliche Beschwerde bezeichnete Rechtsbehelf gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, durch den unter Bezugnahme auf die Gründe eines Beschlusses vom 17. August 2005 Ablehnungsgesuche des Beschwerdeführers als unbeacht
BVerwG 1 B 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig.
BVerwG 2 B 57.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig.
BVerwG 3 B 89.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 8 B 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 9 B 9.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
