BVerwG 4 B 41.07 - Beschluss
am 25.06.2008 von http://www.bverwg.deDie auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 …
BVerwG 4 B 16.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 B 46.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 B 45.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 B 44.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 B 47.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 BN 6.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 3 B 56.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bzw. der Antrag auf Zulassung der Revision ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ...
BVerwG 3 B 48.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bzw. der Antrag auf Zulassung der Revision ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ...
BVerwG 8 B 28.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat sein Urteil einerseits damit begründet, dass es der Klage am Rechtsschutzbedürfnis fehle, weil sich der Kläger als Alleinerbe aufgrund eines Vertretungsverhältnisses die Bestandskraft d
BVerwG 2 B 63.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
BVerwG 5 B 66.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Das Klägervorbringen führt auf keinen Befangenheitsgrund i.S.v. § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 ZPO.
BVerwG 2 B 83.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
