BVerwG 4 B 39.05
am 08.12.2005 von http://www.bverwg.deDie Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen. Das Revisionsverfahren bietet Gelegenheit, die Rechtsprechung zu den rechtlichen Anforderungen an …
BVerwG 2 B 33.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision des Klägers ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.…
BVerwG 2 B 16.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision des Klägers ist gemäß § 127 Nr. 2 BRRG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.…
BVerwG 5 B 56.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.…
BVerwG 6 B 70.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen eines Verfahrensmangels (2.) zuzulassen. 21. Die Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
BVerwG 1 B 74.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil weder die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch der behauptete Verfahrensfehler durch Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 132 Abs. 2 Nr. 3, § 138 Nr. 3 VwGO…
BVerwG 2 B 75.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision des Beklagten ist gemäß § 69 BDG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. In dem Revisionsverfahren kann geklärt werden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen in zweiter Ins…
BVerwG 6 B 46.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gem…
BVerwG 3 B 132.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat Erfolg. Dem Rechtsstreit kommt die von der Klägerin geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).…
BVerwG 6 B 60.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg.1 Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder das Berufungsurteil von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsame…
BVerwG 10 B 125.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unzulässig.…
BVerwG 3 B 66.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat Erfolg. Die Rechtssache besitzt die vom Beklagten geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).…
BVerwG 9 B 27.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Rechtssache kommt nicht die von ihr geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).…
