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BVerwG 4 B 27.08 - Beschluss

am 10.06.2008 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache noch nach § …

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