Alle Blogs » BVerwG 4 B 21.08 - Beschluss

BVerwG 4 B 21.08 - Beschluss

am 18.04.2008 von http://www.bverwg.de

Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat …

Vorher bei http://www.bverwg.de (Bundesverwaltungsgericht)

» BVerwG 4 BN 3.08 - Beschluss

» BVerwG 1 D 4.07 - Urteil

» BVerwG 7 B 12.08 - Beschluss

» BVerwG 5 B 93.06 - Beschluss

» BVerwG 2 B 1.08 - Beschluss


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: nr noc 3 satz

BVerwG 4 B 20.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr.

BVerwG 4 B 19.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr.

BVerwG 4 B 13.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beigeladene beimisst.

BVerwG 4 B 18.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2I. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132

BVerwG 4 B 17.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2I. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs.

BVerwG 4 B 43.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst.

BVerwG 8 B 59.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die zulässige Beschwerde der Beigeladenen ist begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.

BVerwG 5 B 208.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts hat keinen Erfolg.

BVerwG 9 B 31.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) und des Verfahrensmangels ...

BVerwG 9 BN 1.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Antragstellerin hat keinen Erfolg.

BVerwG 10 B 85.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist mit der Rüge eines Verfahrensverstoßes (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) begründet. Im Ergebnis zu Recht beanstandet sie der Sache nach, ...

BVerwG 7 PKH 5.04 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Den Klägern kann die gewünschte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO); denn es liegt kein geltend gemachter Revisionszulassungsgru

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Bundesverwaltungsgericht

RSS-Newsfeed des Bundesverwaltungsgerichts

» Bundesverwaltungsgericht

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »