BVerwG 4 A 6.05 - Beschluss
am 05.05.2008 von http://www.bverwg.deNachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für …
BVerwG 4 A 2005.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen ...
BVerwG 4 A 2004.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen ...
BVerwG 4 A 2003.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen ...
BVerwG 9 A 6.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen.
BVerwG 3 C 5.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Klägerin und der Beklagte den Rechtsstreit wegen der zwischenzeitlichen Aufhebung der streitgegenständlichen Vorschriften der HackfleischVerordnung in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben,...
BVerwG 5 C 22.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Kostentragung bei verfassungswidrigem Sonderopfer
Blickpunkt Recht & Steuern / Beurteilt das Bundesverfassungsgericht eine steuerliche Vorschrift als verfassungswidrig, so wird oftmals dem Gesetzgeber eine Frist zur Änderung gesetzt, es im übrigen aber für die Vergangenheit und bis zum Ablauf dieser Übergangsfrist bei der b
Dienstliche Beurteilung einer Richterin auf Probe
Handakte WebLAWg / Die Klägerin hatte sich als Richterin auf Probe gegen ihre dienstliche Beurteilung gewandt. Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des Â
BVerwG 5 B 191.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde rügt zu Recht, dass der angefochtene Beschluss von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2000 BVerwG 5 C 14.99 (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93) abweicht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
1 BvR 1415/08 vom 10.10.2008
BVerfG / Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Versagung seines Rechtsschutzes gegen die Anordnung einer Kontrollbetreuung und die Ermächtigung zum Widerruf der von ihm erteilten Vorsorgevollmachten, nachdem sich die Hauptsache infolge des Widerrufs de
BVerwG 2 VR 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Für den auf § 80 Abs. 7 VwGO gestützten Antrag ist das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache zuständig, da als Folge des Nichtabhilfebeschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2008 die Beschwerde des ...
BVerwG 4 A 1038.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Beschluss vom 9. Dezember 2004 BVerwG 4 A 1038.04 , mit dem die Klage als unzulässig abgewiesen wurde, ist für unwirksam zu erklären. Zwar ist die Entscheidung inhaltlich nicht zu beanstanden, weil wie darin ausgeführt die Kläger ihr
