BVerwG 4 A 2004.07 - Beschluss
am 23.05.2007 von http://www.bverwg.deNachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § …
BVerwG 4 A 2005.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen ...
BVerwG 4 A 2003.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen ...
BVerwG 5 C 22.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 6 C 30.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 9 A 6.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen.
BVerwG 9 A 28.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist es entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 1 C 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Das Revisionsverfahren, in dem über die ausländerrechtlichen Anordnungen des Bescheids vom 20. Juli 2004 zu befinden ist, wird im Hinblick auf das Verfahren BVerwG 5 C 32.07 gemäß § 94 VwGO ausgesetzt.
BVerwG 1 B 61.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die ausschließlich auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unzulässig. Sie entspricht nicht den Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes aus § 133 Abs.
BVerwG 5 B 191.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde rügt zu Recht, dass der angefochtene Beschluss von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2000 BVerwG 5 C 14.99 (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93) abweicht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
BVerwG 2 VR 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Für den auf § 80 Abs. 7 VwGO gestützten Antrag ist das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache zuständig, da als Folge des Nichtabhilfebeschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2008 die Beschwerde des ...
BVerwG 1 B 100.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unzulässig. Die behaupteten Verfahrensmängel sind nicht in einer Weise bezeichnet, die den gesetzlichen Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt. 2Die Beschwerde rü
BVerwG 1 B 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, da die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZVO). 2Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unzulässig. Sie entspricht nicht
