BVerwG 4 A 1001.08 - Beschluss
am 08.10.2008 von http://www.bverwg.deDie Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg. Das Gericht hat den Anspruch der Kläger …
BVerwG 4 B 27.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg. Das Gericht hat den Anspruch der Beigeladenen auf rechtliches Gehör nicht verletzt.
BVerwG 4 BN 47.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg. Der Senat hat den Anspruch der Antragstellerin auf rechtliches Gehör nicht verletzt.
BVerwG 4 A 3001.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge hat keinen Erfolg. Zu Unrecht machen die Kläger geltend, der Senat habe im Urteil vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 ihren Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt.
BVerwG 9 B 58.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die zulässige Anhörungsrüge ist unbegründet. Der Senat hat den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt (vgl. § 152a Abs. 1 Nr. 2 VwGO).
BVerwG 10 B 29.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg.1 Der Kläger beanstandet mit der Anhörungsrüge, dass das Finanzamt Warendorf im bisherigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht beigeladen worden ist, und greift daneben die Begründung in dem Beschluss
BVerwG 7 BN 5.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge.
BVerwG 1 B 9.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden. 2Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Recht
BVerwG 3 B 107.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg. Aus den Darlegungen des Klägers ergibt sich weder der gerügte Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO noch die geltend gemachte grundsätzliche Bed
BVerwG 4 BN 6.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 4 BN 43.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 6 B 6.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Sie ist mangels Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes unzulässig und daher zu verwerfen.
BVerwG 2 B 76.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Der Kläger hat nicht dargelegt, dass ein Revisionszulassungsgrund gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gegeben ist.1 Der Kläger hat geltend gemacht, die Revisi
