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BVerwG 4 A 1000.08 - Beschluss

am 01.07.2008 von http://www.bverwg.de

Die Anhörungsrüge hat keinen …

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Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge hat keinen Erfolg. Zu Unrecht machen die Kläger geltend, der Senat habe im Urteil vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 ihren Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt.

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Bundesverwaltungsgericht / Die Gegenvorstellung des Antragstellers hat ungeachtet der Frage der Statthaftigkeit bzw. der Möglichkeit der Umdeutung in eine Anhörungsrüge (...) keinen Erfolg.

BVerwG 10 B 29.05

Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg.1 Der Kläger beanstandet mit der Anhörungsrüge, dass das Finanzamt Warendorf im bisherigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht beigeladen worden ist, und greift daneben die Begründung in dem Beschluss

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Bundesverwaltungsgericht / Die Anhörungsrüge bleibt ohne Erfolg. Das Gericht hat den Anspruch der Beigeladenen auf rechtliches Gehör nicht verletzt.

BVerwG 7 B 75.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; planerische oder gebundene Entscheidung; Standortsuche; Planungshoheit; Transportrisiko; Gebot der Schadensvorsorge; terroristischer Anschlag;...

BVerwG 2 B 31.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.

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Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entspricht.

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Bundesverwaltungsgericht / Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Rechtsverstoß; Rechtsfehler; richterliche Entscheidungsfindung; Sachverhaltswürdigung; dienstliche Äußerung; Inhalt; Rechtfertigung; Sachantrag; Antragstellung;

BVerwG 3 B 47.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Der Kläger begehrt über eine bereits anerkannte Verfolgungszeit hinaus seine weitere berufliche Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG).

BVerwG 2 B 106.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.

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