BVerwG 3 PKH 5.07 - Beschluss
am 21.06.2007 von http://www.bverwg.deDen Klägerinnen kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, weil das beabsichtigte Rechtsmittel …
BVerwG 3 PKH 8.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Den Klägerinnen zu 3 bis 5 kann Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht bewilligt werden, weil ...
BVerwG 10 C 39.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die Prozesskostenhilfe, die er zusammen mit der am 14. März 2007 eingelegten Revision beantragt hat, nicht bewilligt werden, weil seine Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ...
BVerwG 10 B 119.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).
BVerwG 1 B 110.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).
BVerwG 1 B 62.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Den Klägern kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen kei-ne Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).
BVerwG 10 B 30.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).
BVerwG 2 KSt 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Durch Beschluss vom 28. Oktober 2004 hat der Senat den Wert des Streitgegenstandes auf 4 000 festgesetzt. Die hiergegen gerichtete Gegenvorstellung ist begründet.1 Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13. September 1999 BVerwG 2 B 53.9
BVerwG 1 B 71.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Beschwerde wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO). 2Die auf eine grundsätzliche
BVerwG 20 F 42.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Klägerin ist unbegründet. Zu Recht hat der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs den Antrag der Klägerin abgelehnt und damit entschieden, dass dem Begehren der Klägerin auf Feststellung der Rechtswidrigkeit ...
BVerwG 2 B 90.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die außerordentliche Beschwerde des Klägers ist zu verwerfen, weil sie unstatthaft ist.1 Ein Rechtsbehelf gegen den angegriffenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, durch den der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das erstin
BVerwG 8 PKH 8.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Beschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO). Der geltend gemachte Zulassungsgrund gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO liegt nicht vor.1
BVerwG 10 B 100.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen vor (§ 166 VwGO, §§ 114 ff. ZPO). Die Beschwerde hat mit der von ihr erhobenen Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) Erfolg.
