BVerwG 3 B 87.08 - Beschluss
am 18.11.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde hat Erfolg. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 …
BVerwG 4 B 20.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr.
BVerwG 4 B 19.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr.
BVerwG 4 B 17.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2I. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs.
BVerwG 4 B 18.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2I. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132
BVerwG 10 B 34.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und einen Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 10 B 4.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und das Vorliegen eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 1 B 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig.
BVerwG 2 B 57.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig.
BVerwG 3 B 89.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 8 B 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 9 B 9.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 3 B 2.02 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
