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BVerwG 3 B 87.08 - Beschluss

am 18.11.2008 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde hat Erfolg. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 …

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Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr.

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