BVerwG 3 B 78.07 - Beschluss
am 06.05.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § …
BVerwG 4 B 20.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr.
BVerwG 4 B 19.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr.
BVerwG 4 B 17.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2I. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs.
BVerwG 4 B 18.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2I. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132
BVerwG 7 B 54.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
BVerwG 3 B 118.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
BVerwG 20 F 2.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen; Umweltinformationsrichtlinie vom 28. Januar 2003; Umweltinformationsgesetz des Landes; Ausschluss der mündlichen Verhandlung im Zwischenverfahren gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO;...
BVerwG 1 B 13.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil seine Beschwerde wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO). 2Die Beschwerde, die
BVerwG 6 BN 5.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg.1 1. Sie richtet sich nach §§ 132, 133 VwGO. Die Vorschriften über die Revision nach der Verwaltungsgerichtsordnung sind hier anwendbar.2 Über das Begehren des Antragstelle
BVerwG 2 A 12.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
BVerwG 4 A 2005.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen ...
BVerwG 4 A 2004.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen ...
