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BVerwG 3 B 77.05

am 08.12.2005 von http://www.bverwg.de

Die außerordentliche Beschwerde bleibt ohne Erfolg.1

1. Eine ordentliche Beschwerde wäre unstatthaft. Gemäß § 152 Abs. 1 VwGO können Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts nur in den Fällen des § 99 Abs. 2, des § 133 Abs. 1 VwGO …

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