BVerwG 3 B 7.07 - Beschluss
am 26.10.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs 2 Nr. 1 VwGO). In dem erstrebten Revisionsverfahren kann voraussichtlich …
BVerwG 3 B 8.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs 2 Nr. 1 VwGO). In dem erstrebten Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage geklärt werden, ...
BVerwG 3 B 79.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. In dem Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage geklärt werden, ...
BVerwG 3 B 57.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung. In dem erstrebten Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage geklärt werden, ...
BVerwG 3 B 12.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten,...
BVerwG 3 B 13.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, ...
BVerwG 4 B 72.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. 21. Die Beschwerde möchte in dem erstrebten Revisionsverfa
BVerwG 9 B 46.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle Revisionszulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat - auch unter Einbeziehung ihres erst nach Ablauf ...
BVerwG 8 PKH 8.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Beschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO). Der geltend gemachte Zulassungsgrund gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO liegt nicht vor.1
BVerwG 8 B 95.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat Erfolg. Das angefochtene Urteil beruht auf dem gerügten Verfahrensfehler der unzureichenden Sachaufklärung (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
BVerwG 2 B 5.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Es bedarf grundsätzlicher Klärung, ob bei einer Entlassung auf Antrag ein materieller Mangel der Entlassungsverfügung nach deren Aushändigung nachträglich geheilt werden kann.
BVerwG 3 B 120.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) liegen nicht vor.
BVerwG 5 B 109.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Revision kann nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels zugelassen werden.
