BVerwG 3 B 57.07 - Beschluss
am 17.03.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung. In dem erstrebten Revisionsverfahren kann …
BVerwG 3 B 8.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs 2 Nr. 1 VwGO). In dem erstrebten Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage geklärt werden, ...
BVerwG 3 B 7.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs 2 Nr. 1 VwGO). In dem erstrebten Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage geklärt werden, welche Anforderungen an die Begründung, ...
BVerwG 3 B 79.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. In dem Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage geklärt werden, ...
BVerwG 4 B 72.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. 21. Die Beschwerde möchte in dem erstrebten Revisionsverfa
BVerwG 3 B 12.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten,...
BVerwG 3 B 13.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, ...
BVerwG 2 B 41.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Keiner der geltend gemachten Zulassungsgründe ist gegeben.
BVerwG 5 B 17.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Das Beschwerdevorbringen führt nicht (mehr) auf einen Revisionszulassungsgrund im Sinne von § 132 Abs. 2 VwGO.
BVerwG 2 B 6.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Revisionszulassungsgründe der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO und der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist nicht begründet.1 In dem Berufungsurteil hat das Oberverwaltungsger
BVerwG 10 B 85.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist mit der Rüge eines Verfahrensverstoßes (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) begründet. Im Ergebnis zu Recht beanstandet sie der Sache nach, ...
BVerwG 2 B 96.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde ist nicht begründet.1 1. Die in der Beschwerdebegründung aufgeworfenen materiellrechtlichen Fragen rechtfertigen die Revisionszulassung wegen grundsätzlic
BVerwG 5 B 73.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zugelassen werden.
