BVerwG 3 B 54.07 - Beschluss
am 24.07.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde bzw. der Antrag auf Zulassung der Revision ist unzulässig, …
BVerwG 3 B 56.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bzw. der Antrag auf Zulassung der Revision ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ...
BVerwG 3 B 48.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bzw. der Antrag auf Zulassung der Revision ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ...
BVerwG 3 B 49.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bzw. der Antrag auf Zulassung der Revision ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe ...
BVerwG 3 B 50.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bzw. der Antrag auf Zulassung der Revision ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe ...
BVerwG 3 B 51.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bzw. der Antrag auf Zulassung der Revision ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe ...
BVerwG 3 B 52.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bzw. der Antrag auf Zulassung der Revision ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe ...
BVerwG 5 B 130.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe (§ 132 Abs. 2 VwGO) liegen nicht vor.1 1. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Bes
BVerwG 8 B 26.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 10. Januar 2007 wird zurückgewiesen.
BVerwG 10 B 5.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Revisionszulassungsgründe gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 21. a) Als grundsätzlich bedeutsam (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) wirft die Beschwerde die Frage auf, 3ob die Erhebung und Bemessung von Beiträgen nach §§ 17 f
BVerwG 5 B 88.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die zulässige Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang Erfolg und ist im Übrigen zurückzuweisen.
BVerwG 8 B 67.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
BVerwG 2 B 23.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, gestützte Beschwerde ist unbegründet. Keine der als rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig aufgeworfenen Fragen rechtfertigt die Zulassung der Revision.1
