BVerwG 3 B 46.07 - Beschluss
am 10.12.2007 von http://www.bverwg.deDer Rechtssache kommt die behauptete grundsätzliche Bedeutung nicht zu (§ 132 …
BVerwG 4 B 20.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr.
BVerwG 4 B 19.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr.
BVerwG 4 B 17.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2I. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs.
BVerwG 4 B 18.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2I. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132
BVerwG 1 B 161.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der behauptete Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) sind nicht in einer Weise dargetan, die den gesetzlichen Darlegu
BVerwG 1 B 24.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Klägerinnen hat keinen Erfolg. Die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nicht vor. Der behauptete Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 132 Abs. 2 Nr. 3
BVerwG 2 B 107.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers ist unbegründet.1 Auf die revisionsgerichtliche Klärung der Fragen,2 ob ein nicht handschriftlich unterzeichnetes und nicht mit dem Hinweis auf e
BVerwG 10 B 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die nach § 152a VwGO zulässige Anhörungsrüge der Klägerin bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 2 B 2.05
Bundesverwaltungsgericht / G r ü n d e : Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO und des § 127 Nr. 1 BRRG, § 113 HmbBG gestützte Beschwerde ist unbegründet. Mit der Divergenzrüge (§ 127 Nr. 1 BRRG, § 113 HmbBG) kann der Kläger die Zulassung der R
2 BvR 237/06, 2 BvR 246/06, 2 BvR 256/06 vom 02.04.2006
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht gegeben ist (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt den Verfassungsbeschwerden nicht zu, und sie dienen auch nic
BVerwG 7 B 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Die Beklagte war bei Einlegung der Beschwerde nicht ordnungsgemäß vertreten. Die Einlegung der Beschwerde genügt nicht dem Erfordernis des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO. Danach können sich juristische Personen des öff
BVerwG 5 B 42.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ist unzulässig. Sie ist nicht innerhalb der gesetzlichen Frist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO begründet worden.
