BVerwG 3 B 21.07 - Beschluss
am 25.05.2007 von http://www.bverwg.deDer als Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. …
BVerwG 3 B 43.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der als außerordentliche Beschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. März 2007 eingelegte Rechtsbehelf ist unzulässig.
BVerwG 10 B 31.05
Bundesverwaltungsgericht / Der von den Antragstellern ausdrücklich als außerordentliche Beschwerde eingelegte Rechtsbehelf ist unzulässig. Mit ihm wenden sich die Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 30. März 2005 (BVerwG 10 B 11.05), der seinerseits bereits d
BVerwG 3 PKH 8.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Den Klägerinnen zu 3 bis 5 kann Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht bewilligt werden, weil ...
BVerwG 5 B 142.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist, auch soweit sie als Rechtsbeschwerde wegen greifbarer Gesetzesverletzung eingelegt ist, unzulässig.
BVerwG 20 F 11.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / § 158 Abs. 1 VwGO schließt die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung aus. Auch als außerordentliche Beschwerde ist das Rechtsmittel nicht statthaft. Dies gilt seit In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes auch in den Fällen greifba
BVerwG 8 PKH 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Das mit Schreiben des Klägers vom 6. Februar 2007 eingelegte Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2. Januar 2007, ..., ist als Beschwerde gegen diesen Beschluss zu werten.
BVerwG 3 B 89.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 8 B 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 9 B 9.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 3 B 2.02 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 3 B 91.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 5 B 23.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet.
