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BVerwG 3 B 16.07 - Beschluss

am 05.09.2007 von http://www.bverwg.de

Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; auslaufendes Recht; ausgelaufenes Recht; Rücknahme; Vergünstigungen zu Marktordnungszwecken; Gemeinschaftsrecht; Einfuhrlizenz; …

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Bundesverwaltungsgericht / Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung.

BVerwG 2 B 131.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.

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Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 69 BDG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.

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Bundesverwaltungsgericht / 1. Die Beschwerde führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung an den Verwaltungsgerichtshof.1 a) Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Grundsätzliche Bedeutung kommt

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Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. 2Die Klägerin sieht in erster Linie die Frage als grundsätzlich klä

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Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

BVerwG 8 B 49.08 - Beschluss

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