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BVerwG 3 B 132.06 - Beschluss

am 03.05.2007 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde hat Erfolg. Dem Rechtsstreit kommt die von der Klägerin geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu …

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Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die von der Klägerin geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

BVerwG 3 B 131.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die von der Klägerin geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

BVerwG 8 B 9.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Rechtssache kommt weder die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu, noch weicht das angefochtene Urteil von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab (§ 132 Abs. 2 Nr.

BVerwG 8 B 59.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Weder kommt der Rechtssache die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch beruht das Urteil auf einem von der Beschwerde gerügten Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). 2

BVerwG 5 B 154.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg; die von der Beschwerde geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der als Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) geltend gemachte Gehörsverst

BVerwG 3 B 53.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Der Rechtssache kommt die vom Kläger geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung nicht zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

BVerwG 6 B 54.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2a) Sie ist allerdings nicht schon deshalb unzulässig, weil das Verfahren wegen fehlender Zulassung der Berufung nicht zulässigerweise in die Revisionsinstanz gelangen konnte (dazu Beschlüsse vom 22. April

BVerwG 6 BN 1.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Soweit das Beschwerdeverfahren die Antragstellerin zu 2 betrifft, ist es in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen, nachdem diese die Beschwerde zurückgenommen hat.

BVerwG 6 B 37.05

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen Divergenz (2.) oder wegen Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils (3.) zuzulassen.1 1. Die Voraussetzungen für die Zulassung

BVerwG 10 B 119.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).

BVerwG 10 B 88.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Den Beigeladenen kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil ihre Beschwerde wie sich aus den nachstehenden Ausführungen ergibt keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114 ff. ZPO).

BVerwG 7 B 45.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / I. 1Die Klägerin macht als Rechtsnachfolgerin ihres Vaters Restitutionsansprüche hinsichtlich einer Wohnungseinrichtung und des lebenden und toten Inventars des väterlichen Landwirtschaftsbetriebes geltend. Der Vater der Klägerin war 1953 vom K

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