BVerwG 3 B 115.06 - Beschluss
am 25.05.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 …
BVerwG 4 B 20.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr.
BVerwG 4 B 19.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr.
BVerwG 4 B 17.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2I. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs.
BVerwG 4 B 18.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2I. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132
BVerwG 1 B 115.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 10 B 86.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, mit der die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sowie Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) geltend gemacht werden, bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 6 B 69.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Anhörungsrüge (§ 152 a VwGO) des Klägers ist unzulässig, weil er sie entgegen § 152 a Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der angeblichen Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben hat. 2Der mit der Rüge
Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
KunzOBlog / Eine Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht (Art. 72 ff. BGG) ist bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bekanntlich auch unter der Streitwertgrenze von üblicherweise CHF 30000 zulässig ist, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher
BVerwG 6 B 59.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die nach § 138 Abs. 3 Satz 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22. Juni 2004 (BGBl I S. 1190) zulässige Beschwerde, über die der Senat ohne weiteres Zuwarten entscheidet (1.), ist begründet (2.).1 1. Der Senat entscheidet über die Besch
BVerwG 6 C 17.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Den Beiladungsanträgen ist nicht zu entsprechen, denn die Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung (§ 65 Abs. 2 VwGO), ...
BVerwG 4 KSt 1004.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der nach §§ 165, 151 Satz 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat teilweise Erfolg.
BVerwG 1 B 16.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, denn sie legt den geltend gemachten Verfahrensmangel einer Verletzung des Anspruchs der Kläger auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend
