BVerwG 3 B 111.06 - Beschluss
am 06.09.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die von der Klägerin geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (...) und der Abweichung …
BVerwG 3 BN 1.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor.1 1. Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nicht vor, weil die von der Beschwerdeführerin bez
BVerwG 5 B 79.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.
BVerwG 5 B 86.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die von den Klägern aufgeworfenen
BVerwG 5 B 102.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen nicht vor.
BVerwG 5 B 119.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen nicht vor.
BVerwG 5 B 121.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen nicht vor.
BVerwG 4 BN 49.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Die Beschwerde wirft als grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO folgende von der Vorinstanz bejahte Frage auf: ...
BVerwG 1 B 102.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde, die sich auf Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) und die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) stützt, bleibt ohne Erfolg.1 Sie rügt als Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 G
BVerwG 10 B 43.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Keiner der von ihr als klärungsbedürftig bezeichneten Fragen kommt eine grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu.
BVerwG 9 B 60.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, .
BVerwG 10 B 34.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und auf Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO) gestützten Rügen führen nicht zur Zulassung der Revision (1. und 2.). Die angegriffene Entscheidung des Berufungsgerichts leidet jedoch an ei
BVerwG 7 B 54.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
