BVerwG 20 F 2.07 - Beschluss
am 02.04.2008 von http://www.bverwg.deVerwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen; Umweltinformationsrichtlinie vom 28. Januar 2003; Umweltinformationsgesetz des Landes; Ausschluss der mündlichen Verhandlung im Zwischenverfahren …
BVerwG 10 B 64.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.1 Die Verfahrensrüge, das Flurbereinigungsgericht habe gegen die Vorschrift über die Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung (vgl. §
BVerwG 8 B 43.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 VwGO liegen nicht vor. Die Beschwerde wendet sich schwerpunktmäßig gegen die richterliche Überzeugungsbildung, weil das Verwaltungsgericht die in der
BVerwG 8 B 44.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 VwGO liegen nicht vor. Die Beschwerde wendet sich schwerpunktmäßig gegen die richterliche Überzeugungsbildung, weil das Verwaltungsgericht die in der
BVerwG 6 B 63.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Der Klägerin ist wegen der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO gemäß § 60 Abs. 1 VwGO aus den Gründen des Antrags vom 2. September 2005 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. 22. Die Besch
BVerwG 4 A 1025.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Tatbestand des Beschlusses vom 2. Juli 2008 ist gemäß § 122 Abs. 1, § 118 Abs. 1 VwGO dahin zu berichtigen, dass die Kläger sich nicht mit dem prozessualen Vorgehen des Gerichts nach § 93a Abs. 1 Satz 1 VwGO einverstanden erklärt haben.
BVerwG 8 B 21.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war zu gewähren. Die Klägerin hat gemäß § 60 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 VwGO glaubhaft gemacht, ohne Verschulden verhindert gewesen zu sein, die einmonatige Frist nach § 133 Abs. 2 VwGO zur
BVerwG 9 B 55.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie genügt nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
BVerwG 1 B 98.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde der Beigeladenen ist unzulässig. Sie legt den allein geltend gemachten Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwG
BVerwG 5 B 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Ob die Beschwerden der Kläger zu 14 bis 19 wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) unzulässig sind ...
BVerwG 1 B 16.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, denn sie legt den geltend gemachten Verfahrensmangel einer Verletzung des Anspruchs der Kläger auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend
BVerwG 1 B 61.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die ausschließlich auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unzulässig. Sie entspricht nicht den Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes aus § 133 Abs.
BVerwG 9 C 8.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 141, § 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und zur Klarstellung auszuspr
