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BVerwG 20 F 1.06 - Beschluss

am 08.05.2007 von http://www.bverwg.de

Verwaltungsrechtsstreit wegen der Genehmigung des Entgelts für Netzzugang; Vorlage der Behördenakten im ; Entscheidung der obersten Aufsichtsbehörde nach …

Vorher bei http://www.bverwg.de (Bundesverwaltungsgericht)

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Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie die Darlegungsanforderungen im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26, m.w.N., stRspr) nicht erfüllt.

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