BVerwG 2 WDB 4.06 - Beschluss
am 05.09.2007 von http://www.bverwg.deBeschwerde gegen Maßnahme des Disziplinarvorgesetzten; Zuständigkeit des …
BVerwG 2 WDB 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Berufungsfrist; Wiedereinsetzung; Fehler des Gerichts; fehlerhafte Auskunft.
BVerwG 7 VR 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Umweltinformation; Anspruch auf freien Zugang; Planfeststellungsverfahren; Bundesverwaltungsgericht; sachliche Zuständigkeit; erstinstanzliche Zuständigkeit.
BVerwG 2 WDB 4.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Die von Rechtsanwalt P. in eigenem Namen ( lege ich ) gegen den Beschluss des Truppendienstgerichts eingelegte Beschwerde ist unzulässig. Gegen die Ablehnung der beantragten Bestellung von Rechtsanwalt P. als Verteidiger nach § 90 Abs. 1 Satz 2 W
BVerwG 9 B 64.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Straßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbehörde; örtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Zuständigkeitsbestimmung; Landesstraße; Kreisstraße; kreisüberschreitendes Vorhaben; Kreisgrenze; Aufsichtsbehörde; ...
BVerwG 2 WDB 4.05
Bundesverwaltungsgericht / 1Namen (… lege ich …) gegen den Beschluss des 2Truppendienstgerichts eingelegte Beschwerde ist unzulässig. Gegen 3die Ablehnung der beantragten Bestellung von Rechtsanwalt P. als 4Verteidiger nach § 90 Abs. 1 Satz 2 WDO durch
BVerwG 2 WDB 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Disziplinarbeschwerde; Besetzung des Gerichts; ehrenamtliche Richter; dienstliche Meldung; Sorgfaltspflicht.
BVerwG 8 B 32.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beigeladenen haben ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 5. Dezember 2006 mit Schriftsatz vom 20. August 2007 zurückgenommen.
BVerwG 4 BN 39.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / I. Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 1. Die Divergenzrügen greifen nicht durch.2 a) Das Normenkontrollgericht hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu der vom Sen
BVerwG 1 B 2.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die ausschließlich auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unzulässig. Sie entspricht nicht den Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes aus § 133 Abs.
BVerwG 5 B 109.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Revision kann nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels zugelassen werden.
BVerwG 7 BN 3.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
BVerwG 6 B 54.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2a) Sie ist allerdings nicht schon deshalb unzulässig, weil das Verfahren wegen fehlender Zulassung der Berufung nicht zulässigerweise in die Revisionsinstanz gelangen konnte (dazu Beschlüsse vom 22. April
