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BVerwG 2 WD 13.03 - Urteil

am 02.07.2004 von http://www.bverwg.de

Die Pflicht zum Gehorsam konnte am Vormittag bzw. Mittag des 4. Februar 2002 noch nicht verletzt werden, weil § 11 Abs. 1 Satz 2 SG auf den Zeitpunkt der Ausführung des Befehls abstellt, der Brigadebefehl jedoch erst am Abend Teilnahme an der Informationsveranstaltung ab 19.00 Uhr auszuführen war. Ungehorsam im Sinne …

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