BVerwG 2 VR 1.08 - Beschluss
am 08.10.2008 von http://www.bverwg.deFür den auf § 80 Abs. 7 VwGO gestützten Antrag ist das Bundesverwaltungsgericht als Gericht der Hauptsache zuständig, da als Folge des Nichtabhilfebeschlusses …
BVerwG 1 B 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, da die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZVO). 2Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unzulässig. Sie entspricht nicht
BVerwG 9 B 38.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützten Beschwerden haben keinen Erfolg.1 1. Die Beschwerde des Klägers zu 6 ist als unzulässig zu verwerfen, weil sie dem Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht g
BVerwG 4 B 26.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Verfahrensmängel hat die Beschwerde nicht in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise bezeichnet.
BVerwG 9 B 54.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Als grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wirft die Beschwerde folgende Fragen auf:...
BVerwG 4 BN 49.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Die Beschwerde wirft als grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO folgende von der Vorinstanz bejahte Frage auf: ...
BVerwG 4 BN 4.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde muss erfolglos bleiben. Es kann offen bleiben, ob dem Antragsteller wegen Versäumung der Beschwerdefrist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 60 VwGO) zu gewähren ist. Die allein auf § 132 Abs. 2
BVerwG 1 B 37.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf einen Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde ist unzulässig.
BVerwG 2 B 35.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 4 B 53.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beim
BVerwG 4 B 53.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beim
BVerwG 4 B 18.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 9 BN 2.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle Revisionszulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
