BVerwG 2 C 59.07 - Urteil
am 09.09.2008 von http://www.bverwg.deDer jetzt 39 Jahre alte Beklagte ist seit 1996 Beamter, seit 1999 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Bis zu seiner vorläufigen Dienstenthebung am 27. Oktober …
BVerwG 2 C 21.06, BVerwG 2 C 26.06, BVerwG 2 C 29.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf Ernennung, Auswahlentscheidung; Beachtung; Beamtenrecht; Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamtenverhältnis auf Zeit; Beamter; ...
BVerwG 2 C 3.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / I. Der Kläger, Staatsbürger der Republik Österreich, war seit dem Jahre 1990 als Professor an der Universität K. Beamter des beklagten Landes. Mit Schreiben vom 30. August 1996 beantragte er seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zum 30. Se
BVerwG 2 C 20.04 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / I. Der 1950 geborene Kläger wurde ab 1982 im Beamtenverhältnis auf Probe und ab 1983 als Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst des beklagten Landes verwendet und Ende 2000 in den Ruhestand versetzt. Vor seiner Ernennung zum Beamten hatte er im An
BVerwG 2 C 9.05 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / I. 1Der Kläger, Staatsbürger der Republik Österreich, war seit 1990 als Professor an der Universität K. Beamter des beklagten Landes. Zum 1. Oktober 1996 wurde er, als Professor an die Universität G. berufen, österreichischer Beamter. Mit Bes
BVerwG 2 B 79.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Kläger, der seit Mai 1998 Lebenszeitbeamter ist, wurde im Juni 1995 in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Seitdem wurde er in Brandenburg eingesetzt, wo er zeitweise, und zwar von April 1996 bis März 1999 und von Juli 2003 bis März 2004
BVerwG 2 B 81.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Kläger, der seit Januar 1998 Lebenszeitbeamter ist, wurde im Oktober 1994 in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Seitdem wurde er in Brandenburg und Sachsen eingesetzt.
BVerwG 2 WDB 3.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; vorläufige Einbehaltung der Dienstbezüge; Ermessen; Unschuldsvermutung; rechtfertigender Grund; Verhältnismäßigkeitsgebot; Begründungspflicht; Einleitungsbehörde; Bundeswehrdisziplinaranwalt.
BVerwG 2 B 80.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Kläger, der seit März 1994 Lebenszeitbeamter bei der Beklagten ist, wurde im Januar 1992 in das Beamtenverhältnis auf Probe (Landespolizeidienst in Sachsen) berufen.
BVerwG 2 A 10.04 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / I. 1Die Beklagte bewilligte dem Kläger, dessen Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit am 30. Juni 2003 endete, vom 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2005 Dienstzeitversorgung in der Form von Übergangsgebührnissen. Mit Schreiben des Bundesamtes für Finan
BVerwG 2 WDB 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nach § 126 Abs. 2 Satz 1 WDO kann die Einleitungsbehörde gleichzeitig mit der nach § 126 Abs. 1 WDO erfolgten vorläufigen Dienstenthebung oder später anordnen, dass dem Soldaten ein Teil, höchstens die Hälfte der jeweiligen Dienstbezüge ein
BVerwG 2 C 43.07 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Disziplinarklage; Berufungsverfahren; Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch das Berufungsgericht; Beamtenstatus; Sonderregelungen im Disziplinarklageverfahren; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Maßnahmebestimmung; Bemessungsregelungen; ..
