BVerwG 2 C 52.07 - Urteil
am 01.07.2008 von http://www.bverwg.deDie Klägerin steht als Oberstudienrätin (Besoldungsgruppe A 14) im …
BVerwG 2 C 63.07 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Die Klägerin steht als Lehrerin (Besoldungsgruppe A 12) im Dienst des beklagten Landes.
2 BvR 270/08 vom 03.11.2008
BVerfG / Die Beschwerdeführerin steht als Oberregierungsrätin (Besoldungsgruppe A 14) im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt und nimmt seit dem Jahr 1993 einen nach der Besoldungsgruppe A 15 bewerteten Dienstposten wahr. Sie wendet sich unmittelbar gegen Art
BVerwG 2 C 16.04 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / I. 1Die Klägerin ist Oberamtsrätin im Dienst des Beklagten. Ihre Ehe wurde im Jahre 1998 geschieden. Sie ist ihrem früheren Ehemann nicht zum nachehelichen Unterhalt verpflichtet. Bei der Scheidung wurde ihr die elterliche Sorge für die gemein
BVerwG 2 C 46.07 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Der Kläger steht als Professor (Besoldungsgruppe C 2) im Dienst der Fachhochschule Gelsenkirchen. Auf seinen Beihilfeantrag für Aufwendungen im Jahr 2002 setzte die Beihilfestelle die Beihilfe unter Abzug einer Selbstbeteiligung in Höhe von 170
BVerwG 2 C 8.04 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / I. Die Klägerin, Lehrerin im Beamtenverhältnis zum Beklagten und nach Besoldungsgruppe A 13 BBesG besoldet, wurde im Jahre 1994 aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Dienstvorgesetzten mit der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben eines
BVerwG 5 C 26.04 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / I. 1Die am 5. Dezember 1936 geborene Klägerin begehrt Eingliederungshilfe für ihre Betreuung in einer Behindertenwerkstatt. 2Die Klägerin hat bis 1993 in Hamburg gelebt. Am 10. Dezember 1993 teilte ein Krankenhausarzt der Beklagten mit, dass di
BVerwG 8 B 31.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Klägerin hat mit ihrer Beschwerde keinen Erfolg. Ihr Vorbringen ergibt nicht, dass die Revision gemäß § 132 Abs. 2 VwGO zuzulassen ist.1 Die ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, welche die Klägerin eingangs ihr
BVerwG 6 C 46.06 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Die beigeladene Deutsche Telekom AG bietet Telekommunikationsdienstleistungen an und betreibt ein bundesweites Telekommunikationsnetz. Die Klägerin ist eine alternative Teilnehmernetzbetreiberin (sog. City Carrier).
BVerwG 6 C 45.06 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Die beigeladene Deutsche Telekom AG bietet Telekommunikationsdienstleistungen an und betreibt ein bundesweites Telekommunikationsnetz. Die Klägerin ist eine alternative Teilnehmernetzbetreiberin (sog. City Carrier).
BVerwG 6 C 44.06 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Die beigeladene Deutsche Telekom AG bietet Telekommunikationsdienstleistungen an und betreibt ein bundesweites Telekommunikationsnetz. Die Klägerin ist eine alternative Teilnehmernetzbetreiberin (sog. City Carrier).
BVerwG 6 C 43.06 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Die beigeladene Deutsche Telekom AG bietet Telekommunikationsdienstleistungen an und betreibt ein bundesweites Telekommunikationsnetz. Die Klägerin ist eine alternative Teilnehmernetzbetreiberin (sog. City Carrier).
BVerwG 5 B 46.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Klägerin ist unbegründet. Mit dem Streitverfahren verbindet sich derzeit keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Entsprechendes gilt für die Divergenzrüge der Klägerin (§ 132 Abs. 2 Nr. 2
