BVerwG 2 C 15.06 - Urteil
am 19.02.2008 von http://www.bverwg.deDas klagende Land gewährte der in seinem Dienst stehenden beamteten Lehrerin W. für krankheitsbedingte …
BVerwG 5 C 18.04 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / I. 1Die Beteiligten streiten um die Übernahme von Kosten für eine Internatsunterbringung in England im Rahmen der Gewährung von Jugendhilfe. 2Die am 1. Juni 1989 geborenen Klägerinnen sind Zwillinge. Bei beiden wurden cerebrale Dysfunktion bei
BVerwG 2 C 63.07 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Die Klägerin steht als Lehrerin (Besoldungsgruppe A 12) im Dienst des beklagten Landes.
BVerwG 5 C 17.04 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / I. Die am 30. September 1989 und am 2. August 1988 geborenen Kläger begehren Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für die Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli 1999 ohne anteilige Anrechnung der von ihrem Vater für die Hauslasten des von i
BVerwG 2 C 29.06 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Widerspruchsverfahren; öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis; Kostengrundentscheidung der Widerspruchsbehörde; Erstattung der notwendigen Aufwendungen; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes; Kostenfestsetzung.
BVerwG 5 C 5.07 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Die Kläger zu 1 und 2, Eheleute seit 1989, wenden sich gegen die Rücknahme ihrer Einbürgerung.
BVerwG 5 C 1.04
Bundesverwaltungsgericht / I. Die klagende Stadt K. begehrt vom Beklagten Kostenerstattung in Höhe von 173 711,57 DM für die Heimerziehung der am 13. März 1978 geborenen J.A. in der Zeit vom 22. Oktober bis 15. November 1993 und vom 1. Januar 1994 bis 30. September 1997 e
BVerwG 5 C 24.03 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / I. Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Kostenbeitrages für eine Maßnahme der Jugendhilfe.1 Der Beklagte gewährte dem 1982 geborenen Sohn der Klägerin für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis zum 15. Juli 1996 Eingliederungshilfe fÃ
BVerwG 2 C 46.07 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Der Kläger steht als Professor (Besoldungsgruppe C 2) im Dienst der Fachhochschule Gelsenkirchen. Auf seinen Beihilfeantrag für Aufwendungen im Jahr 2002 setzte die Beihilfestelle die Beihilfe unter Abzug einer Selbstbeteiligung in Höhe von 170 €
