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BVerwG 2 B 76.04 - Beschluss

am 21.03.2005 von Bundesverwaltungsgericht

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Der Kläger hat nicht dargelegt, dass ein Revisionszulassungsgrund gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gegeben ist.1

Der Kläger …

Vorher bei Bundesverwaltungsgericht

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