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BVerwG 2 B 72.07 - Beschluss

am 10.03.2008 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde ist unbegründet; sie führt nicht zur Zulassung der Revision. Der Kläger erhielt zwischen dem 1. August 1999 und dem 30. September 2003 den Familienzuschlag der …

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