BVerwG 2 B 7.07 - Beschluss
am 26.10.2007 von http://www.bverwg.deDie Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen. Das Berufungsurteil weicht in einem es tragenden Rechtssatz von dem Urteil des Senats vom 1. September 2005 BVerwG 2 …
BVerwG 2 B 15.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil eine Divergenz des Berufungsurteils zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2008 BVerwG 2 C 49.07 besteht und das Berufungsurteil darauf auch beruht.
BVerwG 4 B 57.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann im Anschluss an das Urteil des Senats vom 11. Oktober 2007 BVerwG 4 C 7.07 ...
BVerwG 5 B 2.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. September 2007 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 4 B 67.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die geltend gemachte Divergenz liegt nicht vor. 21. Das Berufungsgericht hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu einem vom Senat im Urteil vom 19. Septembe
BVerwG 2 B 63.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
BVerwG 2 B 83.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
BVerwG 2 B 112.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Es liegt weder eine Abweichung im Sinn von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO vor, noch hat die Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO grundsätzliche Bedeutung.1 Eine die Revision eröffnende Divergenz liegt nur dann v
BVerwG 1 B 16.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und auf den Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2
BVerwG 3 B 132.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat Erfolg. Dem Rechtsstreit kommt die von der Klägerin geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
BVerwG 6 B 33.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, ...
BVerwG 6 B 7.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, ...
BVerwG 6 B 15.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Nach § 132 Abs. 2 VwGO kann die Revision nur zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Berufungsentscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, ...
