BVerwG 2 B 63.07 - Beschluss
am 19.02.2008 von http://www.bverwg.deDie auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte …
BVerwG 2 B 59.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 2 B 36.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 2 B 72.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 2 B 43.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde des Beklagten kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 2 B 6.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde des Beklagten kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 2 B 13.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 5 B 138.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger ist nach seinem glaubhaften Vorbringen gemäß § 60 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
BVerwG 2 B 15.05
Bundesverwaltungsgericht / Die nach Zulassung durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG statthafte Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Beschwerdegericht hat für die von dem Kläger erhobene Klage, ihm wegen der zeitlichen Beanspruchung anlässlich eine
BVerwG 8 B 10.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beigeladene zu 19 hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Schriftsatz vom 10. Februar 2005 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92
2 BvR 1178/04 vom 09.03.2005
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg. Die auf eine Verletzung von Art. 1, 2, 12, 13, 1
BVerwG 10 B 119.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).
BVerwG 8 B 97.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Beschwerde rügt, das Verwaltungsgericht habe in unzulässiger Weise durch Prozess- statt durch Sachurteil entschieden.
