BVerwG 2 B 6.08 - Beschluss
am 02.04.2008 von http://www.bverwg.deDie auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 69 BDG …
BVerwG 2 B 43.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde des Beklagten kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 2 B 72.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 2 B 8.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Revisionszulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde des Beklagten kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 2 B 18.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Revisionszulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde des Beklagten kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 2 B 18.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Revisionszulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde des Beklagten kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 2 B 63.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 6 PB 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch den Verwaltungsgerichtshof gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92 a Satz 1 ArbGG haben keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge greift nicht durch, weil die Voraussetzun
BVerwG 9 BN 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nur in den Fällen angefochten werden können, die § 152 Abs. 1 VwGO anführt.
BVerwG 9 B 55.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie genügt nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
BVerwG 6 BN 5.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg.1 1. Sie richtet sich nach §§ 132, 133 VwGO. Die Vorschriften über die Revision nach der Verwaltungsgerichtsordnung sind hier anwendbar.2 Über das Begehren des Antragstelle
BVerwG 4 B 15.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht zuzulassen, soweit sich die Beschwerde dagegen wendet, ...
BVerwG 5 B 50.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Beschwerde ist bereits unzulässig.
