BVerwG 2 B 60.07 - Beschluss
am 15.08.2007 von http://www.bverwg.deDie allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 69 BDG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde …
BVerwG 2 B 131.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
BVerwG 2 B 25.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
BVerwG 2 B 10.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Den mit der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. 2Der Kläger hält f
BVerwG 2 B 6.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Den mit der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. 2Die Klägerin hält
BVerwG 2 B 4.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Den mit der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. 2Die Klägerin hält
BVerwG 2 B 71.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt eine derartige Bedeutung nicht zu.
BVerwG 1 B 74.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat mit der Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht und des rechtlichen Gehörs (Verfahrensmangel nach § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) Erfolg. Wegen dieser Verfahrensmängel, auf denen
BVerwG 2 B 63.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
BVerwG 2 B 83.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen.
BVerwG 4 BN 1.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die jeweils auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützten Beschwerden bleiben ohne Erfolg.1 Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan Nr. 3/98 Messeparkplatz2 Lilienthalstraße aus zwei Gründen für unwirksam erklärt:
BVerwG 3 B 77.05
Bundesverwaltungsgericht / Die außerordentliche Beschwerde bleibt ohne Erfolg.1 1. Eine ordentliche Beschwerde wäre unstatthaft. Gemäß § 152 Abs. 1 VwGO können Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts nur in den Fällen des § 99 Abs. 2, des § 133 Abs. 1 VwGO und de
BVerwG 4 B 29.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen. Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nicht vor.
