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BVerwG 2 B 58.04 - Beschluss

am 21.12.2004 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Vorbringen der Beschwerde rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.1

Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigelegte grundsätzliche Bedeutung …

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