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BVerwG 2 B 57.04

am 11.03.2005 von Bundesverwaltungsgericht

Die Beschwerde richtet sich gegen das angefochtene Urteil des Oberverwaltungsgerichts, soweit es die Berufung des Klägers im Hauptantrag zurückgewiesen hat. Im Übrigen ist die angefochtene Entscheidung rechtskräftig.1

Die ausschließlich …

Vorher bei Bundesverwaltungsgericht

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