BVerwG 2 B 31.07 - Beschluss
am 01.06.2007 von http://www.bverwg.deDie auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der …
BVerwG 2 B 131.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
BVerwG 2 B 60.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 69 BDG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
BVerwG 2 B 25.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
BVerwG 2 B 10.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Den mit der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. 2Der Kläger hält f
BVerwG 2 B 6.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Den mit der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. 2Die Klägerin hält
BVerwG 2 B 4.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Den mit der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. 2Die Klägerin hält
Vater der Würzburger Hotel-Ruine zu 6.750 Euro Geldstrafe verurteilt
schreibmaschine / Die graue Eminenz hinter der Würzburger Hotelturm-Ruine ist vom Amtsgericht Würzburg wegen „vorsätzlicher falscher Versicherung an Eides statt“ am Mittwoch zu 6.750 Euro (90 Tagessätze von 75 Euro) Geldstrafe v
BVerwG 5 B 137.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde der Klägerin ist nicht begründet.
BVerwG 5 B 157.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde des Klägers ist nicht begründet.
BVerwG 3 B 124.04
Bundesverwaltungsgericht / Die Klägerin wendet sich gegen die angeordnete Rückzahlung von Ausgleichsleistungen nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Zulassungsgründe des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO),
BVerwG 7 B 23.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Senat entscheidet über das Ablehnungsgesuch, ohne dienstliche Äußerungen der abgelehnten Richter gemäß § 54 Abs. 1 VwGO, § 44 Abs. 3 ZPO einzuholen, denn der Sachverhalt ist geklärt (vgl. Beschluss vom 8. März 2006 BVerwG 3 B 182.05 juri
BVerwG 5 B 109.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat keinen Erfolg. Die Revision kann nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO wegen eines Verfahrensmangels zugelassen werden.
