BVerwG 2 B 30.07 - Beschluss
am 05.09.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt die ihr vom Beklagten beigemessene grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 69 BDG, …
1 BvR 2147/08 vom 23.10.2008
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist. Sie ist nicht gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG fristgerecht in einer § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise begründet worden. Insbesonder
BGH: Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei Kündigungsandrohung des Arbeitgebers
anwalt-kiel.com / Der Bundesgerichtshof - IV ZR 305/07 - hat die Eintrittspflicht eines Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung des Arbeitgebers bestätigt. I. Der Kläger verlangt von seinem Rechtssc
BVerwG 2 B 131.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
BVerwG 2 B 60.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 69 BDG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
BVerwG 2 B 31.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
BVerwG 5 B 46.05
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht begründet.1 1. Der Rechtssache kommt die ihr von der Beschwerde beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht zu.
BVerwG 3 B 9.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht (§ 133 Abs. 6 VwGO).
BVerwG 10 B 5.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf sämtliche Revisionszulassungsgründe gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 21. a) Als grundsätzlich bedeutsam (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) wirft die Beschwerde die Frage auf, 3ob die Erhebung und Bemessung von Beiträgen nach §§ 17 f
BVerwG 5 B 56.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
BVerwG 2 B 48.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf die Revisionszulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde ist nicht begründet. 21. Der Beklagte rügt als Verfahrensmangel gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht b
BVerwG 1 B 179.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt den allein geltend gemachten Revisionszulassungsgrund der Divergenz nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend dar.1 Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Div
BVerwG 1 B 142.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf einen Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde der Kläger hat keinen Erfolg.1 Die Beschwerde rügt, das Oberverwaltungsgericht habe die Präklusionsvorschriften nach § 79 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 128 a Abs.
