BVerwG 2 B 23.07 - Beschluss
am 06.09.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist begründet. Die angegriffene Entscheidung weicht in ihren Ausführungen zur Unbeachtlichkeit verminderter Schuldfähigkeit von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. …
BVerwG 2 B 26.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu, noch beruht die angegriffene Entscheidung auf einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen Oberverwaltungsgerichts (§ 1
BVerwG 2 B 46.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu, noch beruht die angegriffene Entscheidung auf einem der geltend gemachten Verfahrensfehler.1 1. Die Beschwerde be
BVerwG 4 BN 35.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Zulassungstatbestände des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.1 1. Die Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) ist nicht begründet. Das Normenkontrollurteil weicht nicht von den Urteilen des Bundesverw
BVerwG 2 B 2.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen Abweichung der Berufungsentscheidung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 2 B 141.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen Abweichung der Berufungsentscheidung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs gestützte Beschwerde ist unbegründet.
BVerwG 2 B 27.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. 21. Die geltend gemachte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Senatsurteil vom 17. Juni 2004 BVerwG 2 C 50.02 BVerwGE 121, 103 besteht nicht. 3
BVerwG 10 B 14.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet. Das Berufungsurteil weicht im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der Verfolgungsdichte bei einer nichtstaatlichen Gruppenverfo
BVerwG 4 BN 21.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. 1. Die Revision ist nicht wegen der behaupteten Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem
BVerwG 3 B 119.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet.
BVerwG 5 B 145.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet.
BVerwG 5 B 149.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet.
