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BVerwG 2 B 17.07 - Beschluss

am 06.09.2007 von http://www.bverwg.de

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, ob eine zum Ausgleich eines …

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