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BVerwG 2 B 133.07 - Beschluss

am 18.06.2008 von http://www.bverwg.de

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, …

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